AGB
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmern und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (Besteller). Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäfte, an denen keine Verbraucher beteiligt sind.
1.2. Für Verbraucher gelten vorrangig die Regelungen in Ziffer 12 und 13 dieser AGB.
1.3. Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen oder Garantien werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
2.2. An Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie sind vom Besteller vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.3. Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Waren sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine wesentliche Funktionsänderung eintritt oder der Besteller nachweist, dass die Änderung für ihn unzumutbar ist.
2.4. Eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache übernehmen wir nur, wenn dies ausdrücklich in unserer Auftragsbestätigung oder in unserer Werbung zugesagt worden ist.
3. Lieferzeit und höhere Gewalt
3.1.Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Verbindliche Lieferfristen werden als solche bezeichnet.
3.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Geraten wir in Lieferverzug, so kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
3.3. Die Rechte des Käufers gemäß Ziffer 8 dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht wie beispielsweise wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung, bleiben unberührt.
3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags seinerseits unter Beachtung der kaufmännischen Sorgfalt den Liefergegenstand unverschuldet nicht erhält. Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er deshalb zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch dem Käufer steht infolge der Information des Verkäufers ein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts – gleich von wem – die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
4. Gefahrenübergang, Versicherung
4.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Lieferung geht mit Bereitstellung und Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert. Unterbleibt die Mitteilung der Versandbereitschaft, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Verwendung unserer Transportmittel oder frachtfreier Lieferung.
5. Preise, Preisveränderungen
5.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Stückverpackung, jedoch ausschließlich Versandverpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Positionen werden gesondert berechnet.
5.2. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Änderungen der technischen Ausführung im Sinne der Zif. 2.3, von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar ohne jeden Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen gewähren wir 2% Skonto, jedoch nur dann, wenn sämtliche älteren fälligen Rechnungen beglichen sind. Eine Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nicht.
6.2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller sofort fällig zu stellen. Skontovereinbarungen, Rabatte, Preisnachlässe etc. gelten in diesem Fall als verfallen. Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.
6.3. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen sind wir berechtigt, sofortige Barzahlung für alle Lieferungen zu verlangen. Werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen (wie z.B. die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen), sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse, Nachnahme oder Sicherheitsleistung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Wir sind ferner berechtigt, die Waren auf Kosten des Bestellers sofort zurückzuholen, nachdem wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
6.4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Entsprechendes gilt für Zurückbehaltungsrechte, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Unsere Lieferungen erfolgen stets unter Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
7.2. Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt an uns ab und zwar in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer). Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderung bekanntzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Besteller darf die Vorbehaltsware jedoch weder verpfänden noch sicherungsübereignen.
7.3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns jedoch zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne der Bedingungen. Wird Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder der Vermischung. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerber der Vorbehaltsware auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.
7.4. Der Besteller ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen, unbeschadet unserer eigenen Einziehungsbefugnis. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, werden wir die Forderung nicht selbst geltend machen. Auf unser Verlangen hat uns der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt zu geben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Unser Recht, die Abtretung den Drittschuldnern selbst mitzuteilen, wird hierdurch nicht berührt. Dem Besteller ist es untersagt, die Forderung gegen die Drittschuldner an Dritte abzutreten oder mit den Drittschuldnern ein Abtretungsverbot zu vereinbaren.
7.5. Der Besteller ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte durch Dritte unverzüglich und auf schnellstem Weg zu unterrichten. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle zur Wahrung unserer Rechte notwendigen Unterlagen zu übergeben und die uns durch eine notwendige Intervention entstehenden Kosten zu erstatten.
7.6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 v.H., so werden wir auf Verlangen des Bestellers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl frei geben.
8. Gewährleistung, Mängelrüge, Abnahme, Verjährungsfrist
8.1. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus Sachmängeln setzt voraus, dass der Besteller seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §377 HGB nachgekommen ist.
8.2. Bei Vorliegen eines Sachmangels erfolgt durch uns Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, in einer durch den Besteller gesetzter angemessener Frist nicht erfolgt oder von uns verweigert wird, hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, eine dem Mangel entsprechende Herabsetzung des Preises (Minderung) oder – in den Grenzen der nachfolgenden Ziffern 9, 10 – Schadensersatz zu verlangen. Der Besteller ist auf das Recht zur Minderung beschränkt, soweit der Mangel den Wert und die Tauglichkeit der Ware zu dem im Vertrag vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt. Vor einer etwaigen Rücksendung der Ware an uns ist unsere Zustimmung einzuholen.
8.3. Jeder Vertragspartner kann eine förmliche Abnahme der durch uns erbrachten Leistung verlangen. Über das Ergebnis der Feststellungen wird ein von beiden Parteien zu unterzeichnendes Protokoll erstellt. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Erfolgt eine förmliche Abnahme nicht, obwohl wir den Besteller zur Abnahme aufgefordert haben, gilt unsere Leistung mit Ablauf einer angemessenen Frist, die wir dem Besteller mit unserer Aufforderung zur Abnahme setzen, als abgenommen.
8.4. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt bei Lieferung neuer Ware an Unternehmer, außer in den Fällen des § 438 Abs. 1, Abs. 2 a) und b) BGB, ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Sache.
8.5. Bei nur unerheblicher Abweichung der Ware von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlichem Verschleiß oder Abnutzung bestehen keine Mängelansprüche. Außerdem bestehen keine Mängelansprüche bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Ebenfalls keine Mängelansprüche oder Ansprüche für die daraus entstehenden Folgen bestehen, wenn vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen werden.
8.6. Wird die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht, so sind Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, ausgeschlossen.
8.7. Regressansprüche des Bestellers gegenüber uns bestehen nur insoweit, als der Besteller keine weitergehenden Vereinbarungen über die Mängelgewährleistung mit dem jeweiligen Abnehmer getroffen hat. Für den Umfang des Regressanspruchs gilt 8.6.
9. Haftungsbegrenzung
9.1. Bei einer uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurechenbaren Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
a.) Für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b.) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
c.) Schadensersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
9.3. Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
9.4. Die Ansprüche des Bestellers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle Schadensersatzes der Leistung und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Sofern wir zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht), verletzen, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10. Haftung für mittelbare Schäden
Für mittelbare Schäden infolge einer mangelhaften Lieferung wie z.B. Produktionsausfall, entgangenen Gewinn und Mehrverbrauch an Material haften wir nicht, es sei denn in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Abtretungsverbot
Der Besteller ist nicht berechtigt, ohne unser Einverständnis Rechte aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen auf Dritte zu übertragen.
12. Vorrangige Regelungen für Verbraucher
12.1. Soweit Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend: KUNDE) auf unserer Seite Produkte, Waren und Inhalte erwerben, gelten die in dieser Ziffer aufgelisteten Regeln vorrangig vor den anderen Vorschriften dieser AGB.
12.2. Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die im Rahmen des Bestellvorgangs für den KUNDEN abrufbar ist.
12.3. Die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ziffer 8 entfällt vollständig.
12.4. Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Onlineshop angezeigt werden. Die Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
12.5. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons die gewünschten Produkte, Waren und Inhalte in den Warenkorb einlegen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontaktdaten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung abschließen, indem er die hierfür vorgesehene Schaltfläche anklickt, die mit “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet ist. Alternativ kann auch ein Vertragsschluss durch individuelle Kommunikation erfolgen.
12.6. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Produkte, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler direkt im Formular korrigieren.
12.7. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Der VERKÄUFER wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch diese automatisierte Bestellbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zu Stande.
12.8. Der Kaufvertrag kommt in deutscher Sprache zustande mit Otto Zimmermann GmbH, Untertürkheimer Straße 9, 66117 Saarbrücken, Deutschland. Nähre Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Impressum. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die Bestelldaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Onlineshop abgerufen und ausgedruckt werden.
12.9. Für Verbraucher gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit Ihnen nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
12.10. Beim Kauf von Waren, die in einem Paket oder in sonstiger Weise auf dem Postweg geliefert werden, gilt Folgendes: Die in dem Onlineshop angezeigten Preise beinhalten nicht die Versandkosten für Verpackung und Porto. Die Versandkosten werden innerhalb des Bestellprozesses dynamisch berechnet und vor der Bestellung in der Warenkorbübersicht angezeigt.
13. Liefer- und Versandbedingungen – Informationen zur Berechnung des Liefertermins – und Zahlungsbedingungen bei Verbrauchern
13.1. Für Verbraucher gelten Ziffer 3, 4 und 5 dieser AGB nicht.
13.2. Gegenüber Verbrauchern werden bei Verzug abweichend zu Ziffer 6.2 nur die Verzugszinsen für Verbraucher fällig. Zudem wird bei Zahlungsverzug nicht die Gesamtforderung fällig und es entfallen auch keine Rabatte, Skontovereinbarung oder Preisnachlässe.
13.3. Ziffer 6.4. entfällt gegenüber Verbrauchern vollständig.
13.4. Die Lieferung der Ware, die in einem Paket oder in sonstiger Weise auf dem Postweg geliefert wird, erfolgt, sofern nichts anderes mit dem KUNDEN vereinbart ist, auf dem Postweg (Paket, Päckchen, Brief, Spedition, etc.) an die in der Bestellung vom KUNDEN mitgeteilte Lieferanschrift.
13.5. Die Lieferzeit wird auf der jeweiligen Produktdetailseite bzw. vor Erwerb des Produktes gesondert angegeben.
13.6. Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Werktag nach dem Zahlungsauftrag des KUNDEN an das überweisende Kreditinstitut, bzw. bei allen anderen Zahlungsarten am Werktag nach dem Tag des Vertragsabschlusses.
13.7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht bei Lieferungen an Unternehmer mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache gemäß § 446 BGB mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der KUNDE in den Verzug der Annahme gerät.
13.8. Bestellungen können von allen Kunden aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie ggf. den im Onlineshop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen weiteren Ländern aufgegeben werden. Die Lieferung von Bestellungen erfolgt nur nach Deutschland sowie ggf. in die im Onlineshop und/oder in der Versandkostentabelle angegebenen Länder.
13.9. Bei Lieferverzögerungen wird der VERKÄUFER den KUNDEN umgehend informieren.
13.10. Sendet der Beförderer den Kaufgegenstand an den VERKÄUFER zurück, da eine Zustellung beim KUNDEN nicht möglich war, trägt der KUNDE die Kosten für einen erneuten Versand und muss einen angemessenen Ausgleich für die entstandenen Mehraufwendungen nach den gesetzlichen Regelungen leisten. Dies gilt nicht, wenn der KUNDE parallel zu der verweigerten Annahme ein ggf. bestehendes Widerrufsrecht ausgeübt hat oder wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn der KUNDE vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der VERKÄUFER ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
14. Alternative Streitbeilegung für Verbraucher
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
15.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2. Erfüllungsort für unsere Lieferungen sowie die Zahlungsverpflichtung des Bestellers ist der Sitz unserer Gesellschaft (derzeit: Saarbrücken). Gerichtsstand ist für beide Vertragsparteien ebenfalls der Sitz unserer Gesellschaft (derzeit: Saarbrücken). Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.